BGH prüft mögliche Ansprüche von Diesel-Klägern trotz Verjährung Wer im Abgasskandal zu spät vor Gericht gezogen ist, kann noch auf Restschadenersatz von VW hoffen. Bei den Gebrauchten ist zwar nichts mehr zu holen. Aber für Neuwagen-Käufer ist noch alles offen. (c) liveostockimages - fotolia.com
Karlsruhe - Bekommen Diesel-Besitzer, die zu spät auf Schadenersatz geklagt haben, doch noch Geld von VW? Diese Frage beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH) binnen kürzester Zeit zum zweiten Mal.
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