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13.03.2022

Absage an Ausnahmen für die Landwirtschaft beim Mindestlohn

Saisonarbeitskräfte Deutschland
Bundesregierung: Anhebung zum 1. Oktober 2022 spielt für die meisten Betriebe keine größere Rolle in dieser Erntesaison. (c) proplanta

Berlin - Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass sich die für den Herbst geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Höhe der Beschäftigung in der Landwirtschaft auswirken wird.

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