Keine Gas-Einsparverpflichtung für die Lebens- und Düngemittelhersteller Agrar- und Lebensmittelbetriebe zunächst nicht von Zwangsmaßnahmen betroffen - Gasverbrauch soll im Zeitraum 1. August 2022 bis 31. März 2023 im Vergleich zu den vorangegangenen fünf Jahren um 15 Prozent sinken. (c) pioregur - fotolia.com
Brüssel - Die Produzenten von Lebensmitteln beziehungsweise Agrarrohstoffen und auch die Düngemittelhersteller in der Europäischen Union können vorerst etwas aufatmen.
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