Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten
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Karlsruhe - Das amtliche Beratungsteam im Landwirtschaftsamt Ravensburg berichtet über die Notwendigkeit der Ummeldung von FAKT-Herbstbegrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten.
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