Kleinbeihilfe Agrar: Bis 31. Oktober 2022 online beantragen! (c) proplanta
Bonn - Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.
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