Kostenentlastung auch für Heizöl und Holzpellets nötig
Berlin - Verbraucher, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets zur Wärmegewinnung nutzen, dürfen in Deutschland gegenüber den von der staatlichen Preissenkung profitierenden Erdgas- und Fernwärmekunden nicht benachteiligt werden.
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