Karlsruhe erlaubt Beteiligung an milliardenschwerem EU-Corona-Fonds Mit mehreren Hundert Milliarden Euro aus gemeinsamen Schulden will die EU nach der Pandemie durchstarten. Kritiker haben in Deutschland das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die Richterinnen und Richter sind nun zu einem Urteil gekommen. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Karlsruhe - Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen.
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