Mehrwegpflicht für Essen-To-Go ab Januar Die schnelle Mahlzeit in der Mittagspause vom Bistro in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung? Das sollen Kunden ab dem 1. Januar selbst entscheiden können. Dann gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Was heißt das für Verbraucher und Gastrobranche? (c) proplanta
Berlin - Kunden haben künftig ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen.
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