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01.01.2023

Kunden dürfen jetzt Mehrwegverpackungen verlangen

Mehrwegverpackung
Die schnelle Mahlzeit in der Mittagspause vom Bistro in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung? Das sollen Kunden seit dem 1. Januar selbst entscheiden können. Dann gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Was heißt das für Verbraucher und Gastrobranche? (c) proplanta

Berlin - Kundinnen und Kunden haben von nun an ein Anrecht darauf, ihre To-Go-Speisen und -Getränke in einer Mehrwegverpackung zu bekommen. Das besagt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht, die seit dem 1. Januar 2023 an gilt.

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