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19.01.2023

BGH schafft Klarheit beim Versicherungsschutz im Corona-Lockdown

Corona-Maßnahmen
Für Gastronomen und Hoteliers waren die Schließungen in der Pandemie ein Schock. Ein Teil von ihnen hatte für den Fall der Fälle mit einer Versicherung vorgesorgt - aber die zahlte längst nicht immer. Jetzt steht fest, wann Betroffenen rechtmäßig Geld zusteht. (c) proplanta

Karlsruhe - Betriebsinhaber, die im Corona-Lockdown schließen mussten, können in bestimmten Fällen darauf hoffen, dass ihnen die Versicherung zumindest einen Teil des Schadens ersetzt.

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