Gastronomie begegnet Mehrwegpflicht mit gemischten Gefühlen Seit Januar müssen Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen anbieten, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. In Rheinland-Pfalz reagieren Gaststätten und Cafés unterschiedlich auf die neue Regelung. (c) proplanta
Mainz - Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrwegpflicht: Wer Essen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anbieten.
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