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13.02.2023

EU-Gentechnikrecht: In-vitro-Zufallsmutagenese fällt unter Ausnahmeregelung

Gentechnik
EuGH urteilt in Vorabentscheidungsersuchen - Ausnahmeregelung für herkömmliche und seit langem als sicher geltende Methoden greift bei In-vitro-Zufallsmutagenese - COPA/COGECA begrüßen Entscheidung - ECVC erwartet „Flut“ von unregulierter Gentechnik - Konrad: EU-Gentechnikrecht veraltet. (c) Remar - fotolia.com

Luxemburg - Durch die In-vitro-Zufallsmutagenese erzeugte Organismen müssen nicht nach den Vorgaben des EU-Gentechnikrechts reguliert werden.

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