Duldungspflicht für Solaranlagen ist verfassungswidrig Die geplante Duldungspflicht bei Leitungen zu PV-Anlagen und die geplante Entschädigung im Solarpaket für Grundeigentümer sind verfassungswidrig. (c) proplanta
Berlin - Die von der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Solarpakets I geplante Duldungspflicht bei Leitungen zu Windenergie- oder Photovoltaik (PV)-Anlagen sowie die in diesem Zusammenhang vorgesehene Entschädigung von 5% des Grundstücksverkehrswerts sind verfassungswidrig.
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