Ampel lehnt Erleichterung für Ölmühlen ab Der Bundestag hat die Novelle der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung beschlossen. (c) proplanta
Berlin - Es bleibt dabei, dass die Ölmühlen die Lösungsmittelemissionen bei der Speiseölherstellung bis zum Jahr 2031 halbieren müssen.
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