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22.01.2024

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Andere Länder, andere Standards - darf das sein?

Verfassungsbeschwerde Pestizidzulassung
Vor der Einführung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland befassen sich vier Bundesbehörden damit. Doch entgegen Warnungen entscheidet am Ende oft ein Gericht in Braunschweig und es gelten Zulassungen anderer Länder. Das ist nun ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht. (c) liveostockimages - fotolia.com

Karlsruhe - Es geht um Unkraut, Schädlinge, Gift und die Frage, wer darüber entscheiden darf, welche Pflanzenschutzmittel in Deutschland auf den Markt und die Felder kommen. Um möglichst hohen Schutz zu gewährleisten und Schäden für Umwelt und Gesundheit auszuschließen, muss jedes Pestizid einzeln zugelassen werden.

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