EPA bestätigt Salatpatent Der Patentantrag ging bereits 2014 ein, weshalb laut der Behörde die Erteilung für rein durch Zufallsmutagenese erzeugte Eigenschaften noch rechtens ist. (c) proplanta
München - Die Patenterteilung auf eine Salatzüchtung EP2966992 ist rechtens. Ein Schiedsgericht des Europäischen Patentamtes (EPA) hat den Einspruch vom Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ am Mittwoch (8.2.) zurückgewiesen.
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