Kein Haftpflichtzwang für Arbeitsmaschinen Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss bei der Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts geeinigt. (c) proplanta
Berlin - Der Haftpflichtzwang für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen wird nicht kommen. Das geht aus der Einigung hervor, die der Vermittlungsausschuss am Mittwoch (21.2.) zur Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt hat.
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