Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Weinwerbeabgaben (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Mainz - Das Verwaltungsgericht Koblenz ist in seiner am 3. Februar 2010 zugestellten Urteilsbegründung zur Klage eines Winzers von der Mosel gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds (DWF) in allen wesentlichen Punkten der DWF-Argumentation gefolgt.
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