Schnitt-Verbot
Agrar-Nachrichten & Top News 04.03.2011Gehölze: Ab 1. März gilt Schnitt-Verbot(c) proplantaOldenburg - Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden. weiter Verwandte NachrichtenBisher keine nennenswerte Torfreduktion im ErwerbsgartenbauWasser marsch gegen Blattläuse an RosenStartschuss für BalkonpflanzenGärtnereien leiden unter hohen Energiekosten und niedriger KauflauneGärtnereien vor Saison optimistisch trotz getrübter Kauflaune SchlagworteHeckenschnitt Gartenbau Schnitt-Verbot Baumschnitt Bundesnaturschutzgesetz