Obst- und Weinbauern in Nordrhein-Westfalen dürfen alkoholische Getränke ausschenken (c) proplanta
Detmold - Nach dem Vorbild der süddeutschen «Straußwirtschaften» können künftig auch Wein- und Obstbauern in Nordrhein-Westfalen selbst produzierte alkoholische Getränke ohne bürokratische Hürden anbieten.
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