Nährstoffbilanzierung gemäß Düngeverordnung (c) proplanta
Dresden - Landwirtschaftsbetriebe haben gemäß Düngeverordnung (Ausnahmen regelt § 5 Abs. 4) jährlich bis zum 31. März einen betrieblichen Nährstoffvergleich für Stickstoff und Phosphor für das abgelaufene Düngejahr als Flächenbilanz zu erstellen und zu einem jährlich fortgeschriebenen mehrjährigen Nährstoffvergleich zusammenzufassen.
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