Winzer müssen Selection-Rebflächen melden (c) proplanta
Veitshöchheim - Winzerinnen und Winzer, die aus der Ernte des Jahres 2013 einen Wein mit der Bezeichnung „Selection“ erzeugen wollen, müssen spätestens bis zum 1. Mai 2013 die dafür vorgesehenen Rebflächen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, anmelden
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