Weinschorle darf Winzerschorle heißen (c) proplanta
Koblenz - Eine Weinschorle darf Winzerschorle heißen - auch wenn sie nicht vom Winzer stammt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz laut Mitteilung vom Freitag entschieden (Az.: 8 A 10219/13.OVG).
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