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Agrar-Nachrichten & Top News 16.09.2014Bilanzen für den landwirtschaftlichen Betrieb(c) proplantaDresden - Die Düngeverordnung schreibt in § 5 vor, dass jeder Betrieb bis 31. März des Jahres eine Flächenbilanz für das abgelaufene Düngejahr erstellen muss. weiter Verwandte NachrichtenAuf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verbotenPflanzenschutzmittel - Notfallzulassung Movento SC 100 für Anwendung in Himbeere erteiltTipps zur optimalen Unkrautbekämpfung in MaisTipps zur Distelbekämpfung in MaisMais: Was tun bei sehr weit entwickelten Gräsern? SchlagwortePraxis-Tipp Praxis-Tipp-Sachsen Bilanzen Buchführung Düngeverordnung Flächenblilanz