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03.11.2014

Gülleausbringung bei nasser Witterung nicht pauschal verboten

Gülleausbringung
(c) Margit Power - fotolia.com

Heidenheim - Die Gülleausbringung darf nicht pauschal aufgrund bestimmter Witterungsverhältnisse verboten werden. Das hat das Landratsamt Heidenheim vergangene Woche in einer Presseverlautbarung klargestellt.

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