Gülleausbringung bei nasser Witterung nicht pauschal verboten (c) Margit Power - fotolia.com
Heidenheim - Die Gülleausbringung darf nicht pauschal aufgrund bestimmter Witterungsverhältnisse verboten werden. Das hat das Landratsamt Heidenheim vergangene Woche in einer Presseverlautbarung klargestellt.
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