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28.11.2014

Keine Anbaufristverkürzung für Zwischenfrüchte

Zwischenfrüchte
(c) proplanta

Berlin - Zwischenfrüchte, Begrünungen, Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte müssen im Rahmen des Greening bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen werden.

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