Pflanzenschutzmittel: Verlängerung von Zulassungen und Widerruf der Verkehrsfähigkeit (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung widerrufen und befristete Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 ausgesprochen sowie die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.
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