Pflanzenschutzmittel: Aktuelle Zulassungserweiterungen und -verlängerungen (c) proplanta
Karlsruhe - Das BVL hat aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53 eine befristete Zulassung ausgesprochen, bestehende Zulassungen erweitert und Verlängerungen von Zulassungen genehmigt.
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