Pflanzenschutzmittel ausbringen: Das müssen Sie beachten! Beim Umgang mit dem unverdünnten Pflanzenschutzmittel sollte unbedingt persönliche Schutzausrüstung getragen werden. (c) SVLFG
Kassel - Pflanzenschutzmittel werden als Gefahrstoffe eingestuft und sind daher mit besonderer Sorgfalt zu handhaben. Worauf Sie unbedingt achten müssen erläutert nachfolgend Sebastian Dittmar von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
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