Calypso-Behandlungen nicht mehr zulässig (c) proplanta
Karlsruhe - Mit der Verordnung (EU) 2015/1200 wurden bei Thiacloprid mehrere Rückstandshöchstgehalte geändert. Durch diese Änderungen sind die neuen Höchstgehalte in vielen Anwendungsgebieten nicht mehr einhaltbar. Behandlungen mit Calypso in vielen Anwendungsgebieten sind daher ab sofort nicht mehr zulässig und wurden wie folgt angepasst:
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