Gericht bestätigt Meldepflicht für Wirtschaftsdünger (c) liveostockimages - fotolia.com
Oldenburg - Wer Wirtschaftsdünger, also zum Beispiel Gülle oder Gärreste aus Biogasanlagen, aufnimmt oder abgibt, muss in Niedersachsen diese Mengen an die zuständige Landwirtschaftskammer melden.
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