Was bei der Nutzung von Gewässerrandstreifen zu beachten ist (c) ltz augustenberg
Karlsruhe - Seit dem 1. Januar 2019 ist die Nutzung von Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung in einem Bereich von fünf Metern als Ackerland verboten!
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