Keine Mindestbodenbedeckung über Winter, kein Fruchtwechsel und Stilllegung mit Ausnahmen (c) proplanta
Karlsruhe - Der amtliche Berater und renommierte Anbauexperte M. Wahl vom Landwirtschaftsamt Kupferzell informiert heute darüber, dass das MLR Baden-Württemberg am 21.09.2022 die Ausnahmeregelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und die Stilllegung (GLÖZ 8) bekannt gegeben hat.
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