Stoffstrombilanzierungspflicht ab 2023 erheblich ausgeweitet Vor- und nachgelagerte Bereiche sollen Daten möglichst digital zur Verfügung stellen – Empfehlung des DLG-Arbeitskreises Futter und Fütterung. (c) proplanta
Frankfurt - Der DLG-Arbeitskreis Futter und Fütterung weist darauf hin, dass zum 1. Januar 2023 im Rahmen der Stoffstrombilanzierungsverordnung (StoffBilV) die Bilanzierungspflicht erheblich ausgeweitet wurde, wodurch jetzt fast alle hauptberuflichen Nutztierhaltungsbetriebe davon betroffen sind.
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