NOK-Sperrzeiten für Düngemittel beachten NOK-Sperrzeiten für Düngemittel (c) LTZ
Karlsruhe - Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist darauf hin, die Sperrfristen laut Düngeverordnung und die teils abweichenden Zeiträume in den Nitratgebieten („rote Gebiete“) unbedingt zu beachten. Generell ist die Ausbringung auf wassergesättigten, schneebedeckten und gefrorenen Böden verboten.
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