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07.02.2024

Transport von Pflanzenschutzmitteln

Transport von Pflanzenschutzmitteln
(c) proplanta

Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, können mengenmäßig unbegrenzt transportiert werden. Sind die Mittel als Gefahrstoffe gekennzeichnet, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts.

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