Transport von Pflanzenschutzmitteln (c) proplanta
Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, können mengenmäßig unbegrenzt transportiert werden. Sind die Mittel als Gefahrstoffe gekennzeichnet, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts.
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