Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2008Tierseuchen: Besitzer können Entsorgungskosten verlangen(c) proplantaLeipzig - Besitzer seuchenkranker Tiere können die Kosten für die Entsorgung der Kadaver vom Staat zurückfordern. weiter Verwandte NachrichtenAfrikanische Schweinepest: Übertragung über Futtermittel unwahrscheinlichZweiter Mensch nach Kuh-Kontakt in den USA mit Vogelgrippe infiziertKleinere ASP-Sperrzonen in SachsenBlauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesenBSE in Schottland aufgetreten SchlagworteTierseuche Entsorgungskosten Urteil Gericht Tierseuchenkasse Tierkadaver-Entsorgung