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19.01.2015

Tierseuchenkasse: Auch Bienen- und Hummelvölker müssen gemeldet werden

Tierseuchengesetz
Anmeldung erforderlich: Bienen- und Hummelhalter sollen sich bei der Tierseuchenkasse melden. (c) proplanta

Schwerin - Mit der Ablösung des Tierseuchengesetzes durch das Tiergesundheitsgesetz wurde die bereits für andere vom Menschen gehaltene Nutztiere, wie z.B. Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Geflügel, bestehende Pflicht zur Erhebung von Beiträgen auf Bienen und Hummeln ausgedehnt.

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