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26.05.2015

Enthornung von Kälbern in Schleswig-Holstein nur mit Beruhigungsmitteln

Enthorntes Kalb
(c) proplanta

Kiel - In Schleswig-Holstein darf die Enthornung von Kälbern künftig nur noch unter Gabe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln erfolgen.

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