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10.07.2015

Erste Bilanz: Imker zahlen seit diesem Jahr in Tierseuchenkasse ein

Bienenhaltung
(c) proplanta

Schwerin - Seit dem 01.01.2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet.

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