Erste Bilanz: Imker zahlen seit diesem Jahr in Tierseuchenkasse ein (c) proplanta
Schwerin - Seit dem 01.01.2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet.
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