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23.04.2016

Tierschutzverein darf Veterinäramts-Akten nicht einsehen

Tierschutz-Verstöße im Schweinezuchtbetrieb
(c) proplanta

Münster - Ein Tierschutzverein hat kein Recht darauf, über laufende Untersuchungen des Veterinäramts informiert zu werden oder gar die Akten einzusehen.

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