Tierhandel nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit eingeschränkt Blauzungenkrankheit: Fünf hessische Kreise liegen im Sperrgebiet. (c) proplanta
Wiesbaden - Nach Ausbruch in Baden-Württemberg müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter im hessischen Sperrgebiet melden und den Handel einschränken.
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