Transport-Ausnahmeregelungen wegen Blauzungenkrankheit laufen am 17. Mai 2019 aus Ausnahmeregelungen zum Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild aus Baden-Württemberg wegen Blauzungen-krankheit laufen am 17. Mai 2019 aus. (c) proplanta
Stuttgart - Ab 18. Mai 2019 können nach Mitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nur noch Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild mit einem wirksamen Impfschutz oder mit einem Antikörpernachweis gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) aus Baden-Württemberg in BTV-8-freie Regionen anderer Bundesländer verbracht werden.
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