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13.06.2019

Kükentöten geht vorerst weiter

Urteil zum Kükentöten
Können wirtschaftliche Interessen der Geflügelwirtschaft ein vernünftiger Grund sein, um Millionen Küken zu töten? Die obersten Verwaltungsrichter sehen das nicht so. Trotzdem wird das Kükentöten vorerst weitergehen. (c) proplanta

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend als zulässig eingestuft.

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