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29.07.2021

BGH schützt Hohenloher Landschwein

Hohenloher Landschwein?
Das «Hohenloher Landschwein» und das «Hohenloher Weiderind» sind eingetragene Marken. Nach deutschem Recht, nicht aber nach EU-Qualitätsregularien. Der BGH hat eine Entscheidung in diesem Konflikt getroffen, die weit über Hohenlohe hinaus von Bedeutung ist. (c) proplanta

Karlsruhe - Nicht jede Sau aus Hohenlohe darf ein «Hohenloher Landschwein» sein, nicht jede Kuh aus der Region ein «Hohenloher Weiderind».

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