Wanderin bekommt nach Kuhangriff kein Schmerzensgeld Nach einem Kuhangriff bekommt Wanderin kein Schmerzensgeld. (c) proplanta
München - Nach dem Angriff einer jungen Kuh auf einer Alm beim Tegernsee erhält eine Wanderin keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld.
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