Gerichtsurteil
Agrar-Nachrichten & Top News 26.01.2010Gartenbrunnen muss gemeldet werden(c) proplantaNeustadt/Weinstraße - Wer in Rheinland-Pfalz in seinem Garten einen Brunnen bohren möchte, muss dass bei der zuständigen Wasserbehörde anmelden. weiter Verwandte NachrichtenLindner-Entscheidung ist Armutszeugnis für die ForstpolitikScholz sieht Bürokratieabbau auf gutem WegÖzdemir will Herkunftskennzeichnungen zeitnah ausweitenLauterbach wirft Bayern bei Cannabis Heuchelei vorStrengere Tierschutzvorgaben auf den Weg gebracht SchlagworteGartenbau Gartenbrunnen Wasserbehörde muss-Gartenbrunnen-gemeldet-werden muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden wo-muss-Brunnenbohrung-gemeldet-werden Zuständigkeit-Wasserbehörde Aufgaben-Wasserbehörde