Landesnaturschutzgesetz
Agrar-Nachrichten & Top News 18.02.2011Schleswig-Holstein: Knicken noch bis 14. März erlaubtRendsburg - Entgegen derzeit in den Medien kursierender, anderslautender Meldungen ist die Knickpflege noch bis zum 14. März erlaubt. weiter Verwandte NachrichtenNach Lohnerhöhungen folgen die SteuererhöhungenSüßwarenindustrie fordert Augenmaß bei TarifverhandlungenZahl von Familienarbeitskräften rückläufigImmobilienpreise: Prognose bis 2035Scheller neuer Aufsichtsratschef der BayWa AG SchlagworteSchleswig-Holstein Knickpflege Landesnaturschutzgesetz